Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB") der A.B.C. Worldwide Import für Möbeleinrichtungen und mehr GmbH ("ABC")

  1. Geltungsbereich
    1. Die vorliegenden AGB gelten für Verträge über den Verkauf von Möbeln und Zubehör („Ware“) zwischen ABC und Kunden („Käufer“). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ABC ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt selbst dann, wenn ABC in Kenntnis der Bedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
  2. Vertragsschluss
    1. Angebote von ABC sind freibleibend und unverbindlich.
    2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer ist ein verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist ABC berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von drei Wochen nach dessen Abgabe anzunehmen.
    3. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder bei Lieferung der Ware an den Käufer zustande.
  3. Beschaffenheit der Ware
    1. Für die Beurteilung der Beschaffenheit der Ware gilt die hierüber getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand eines einzelnen Vertrages sind, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Produktbeschreibung vom Hersteller oder von ABC stammt. Ausschussware (Fehlproduktionen, Abweichungen von der idealen Produktqualität) ist explizit als solche gekennzeichnet.
    2. Werbeaussagen des Herstellers oder Dritter dienen nicht der Vereinbarung der Beschaffenheit.
    3. Die Ware kann handelsübliche geringe Abweichungen in Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Musterung und Farbe aufweisen. Dies gilt insbesondere in der Beizung oder bei Stoffmustern. Die Eigenschaften von Waren können sich trotz gleichbleibender Modellbezeichnungen ändern. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt einer Bestellung für ein Modell beschriebenen Eigenschaften.
    4. Zur Ware gehörige Reinigungs-, Pflege- und Bauanleitungen sind zu beachten.
  4. Lieferfrist, Lieferung, Lieferverzug
    1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist zwölf Wochen ab Vertragsschluss.
    2. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Leistungsort für die Lieferung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt („Versendungskauf“). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist ABC berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
    3. ABC ist zu Teillieferungen nur in zumutbarem Umfang berechtigt. Dies ist der Fall, sofern in einer Bestellung des Käufers Waren von mehreren Lieferanten auf dessen Wunsch zusammengefasst werden und Teile der Waren nicht vorrätig sind.
    4. Sofern ABC Lieferfristen aus Gründen, die ABC nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird ABC den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Lieferung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist ABC berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird ABC unverzüglich erstatten. Hierzu zählt insbesondere der Fall der nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer von ABC, wenn ABC ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat.
    5. Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gerät ABC in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. ABC bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Netto-Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
    2. Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsschluss fällig.
    3. Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten für etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben.
    4. Beim Versendungskauf besteht für den Käufer die Option, zwischen den Zahlungsarten Vorkasse und Nachnahme zu wählen.
    5. Bei einem Vertrag über von für Käufer individuell angefertigten Waren ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % zu leisten.
  6. Mängelhaftung
    1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
    2. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist ABC hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.
    3. Im Falle des Versendungskaufs hat der Käufer bereits bei Lieferung sichtbare Transportschäden unmittelbar dem Spediteur anzuzeigen.
    4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann ABC zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn ABC ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
    5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt ABC, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann ABC vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
    6. Etwaige Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Ware stellen keinen Mangel dar.
    7. Klarstellend: Sofern aufgrund Mängeln der Ware Schäden an anderen Rechtsgütern zu befürchten oder bereits enstanden sind, hat der Käufer gemäß § 254 Abs. 2 BGB den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
  7. Sonstige Haftung
    1. ABC haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen
      1. für Personenschäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz,
      2. für Schäden, die durch arglistiges Verhalten verursacht wurden,
      3. für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von ABC verursacht wurden.
    2. Für sonstige Schäden haftet ABC, sofern sich nicht aus einer von ABC übernommenen Garantie etwas anderes ergibt, ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
    3. ABC haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens
      1. für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf),
      2. für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von ABC vorsätzlich oder grob fahrlässig ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden.
    4. Im Übrigen ist jegliche Haftung von ABC ausgeschlossen.
    5. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber ABC in Textform anzuzeigen oder von ABC aufnehmen zu lassen, so dass ABC möglichst frühzeitig informiert wird und eventuell noch Schadensminderung betrieben werden kann.
  8. Verjährung
    1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
    2. Die vorstehende Verjährungsfrist des Kaufrechts gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 7.1 dieser AGB verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
  9. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag (siehe Ziffer 2.3 dieser AGB) oder einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält ABC sich das Eigentum an den verkauften Waren vor.
    2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat ABC unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zum Beispiel Pfändungen) auf die ABC gehörenden Waren erfolgen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ABC die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den ABC entstehenden Ausfall.
    3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall gilt:
      1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren von ABC entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei ABC als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt ABC Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
      2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt oder in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von ABC gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an ABC ab. ABC nimmt diese Abtretung an.
      3. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ABC, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. ABC wird jedoch die Forderung insbesondere nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt oder kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies aber der Fall, so kann ABC verlangen, dass der Käufer ABC die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist ABC in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
      4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von ABC um mehr als 20%, wird ABC auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl von ABC freigeben.
  10. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
    1. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
    2. Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegenüber ABC wird ausgeschlossen.
  11. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, die unter Einbeziehung dieser AGB zustande gekommen sind, ist Bad Bentheim.

Stand: Februar 2017

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